Deutschlands Nr. 1 für Erotik-Jobs und Immobilien
Deutschlands Nr. 1 für Erotik-Jobs und Immobilien
powered by
Language icon for GermanyLanguage icon for United-KingdomLanguage icon for FranceLanguage icon for SpainLanguage icon for ItalyLanguage icon for RussiaLanguage icon for PolandLanguage icon for Czech-RepublicLanguage icon for HungaryLanguage icon for BulgariaLanguage icon for Romania

Krankenversicherung in Deutschland für Prostituierte

Informationen
Marktplatz
Rubrik:
Beratung / Hilfe 
Alle Informationen anzeigen

Das Thema Krankenversicherung ist ein schwieriges, aber sehr wichtiges Thema – gerade in Deutschland, denn hier gilt Krankenversicherungspflicht für alle Personen mit festem Wohnsitz innerhalb Deutschlands. Wie sich eine Prostituierte krankenversichert, hängt u.a. davon ab, ob sie als Angestellte oder Selbständige arbeitet. In Deutschland gibt es zwei verschiedene Systeme: die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die Private Krankenversicherung (PKV). Beide bedienen unterschiedliche Personengruppen und haben teils auch andere Leistungsangebote. Angestellte Prostituierte (z.B. mit Arbeitsvertrag) sind in der Regel gesetzlich versichert (GKV) und werden von ihrem Arbeitgeber/in bei der Krankenkasse angemeldet. Dabei werden die Beiträge zur Krankenversicherung direkt prozentual vom monatlichen Bruttogehalt der Angestellten abgezogen, wobei der Arbeitgeber sich zur Hälfte daran beteiligt. Selbständige Prostituierte müssen sich selbst um die Krankenversicherung kümmern und können eine gesetzliche Krankenkasse frei wählen. Die fälligen Beiträge beziehen sich auf ihre gesamten Einnahmen und müssen aus der eigenen Tasche gezahlt werden, da es keinen Arbeitgeber/in gibt. In die Private Krankenversicherung kann jede Person eintreten, die nicht verpflichtend Mitglied in der GKV ist. Dazu zählen Angestellte, die mehr als 57.600 Euro brutto pro Jahr (Stand 2017) verdienen sowie Selbstständige und Freiberufler. Die Beiträge und Leistungen werden individuell mit der jeweiligen Krankenkasse vereinbart. Krankenversicherung in Deutschland für EU-Damen -Vorsicht geboten! Kommt eine Dame aus einem EU-Staat nach Deutschland, kann sie ihre heimische Krankenversicherung vorübergehend beibehalten. Die "Europäische Krankenversicherungskarte" (EHIC) ermöglicht europaweit medizinische Behandlungen, allerdings nur bei Notfällen. Den vollen medizinischen Leistungsumfang bekommt sie nur als Mitglied einer deutschen Krankenkasse oder mit einer besonderen Auslandsversicherung. Ausführliche Informationen zum Thema Krankenversicherung: https://www.bmfsfj.de/blob/117146/4d883253751e3aa63599b78b7944f745/merkblatt-krankenversicherung-de-data.pdf Alle Angaben sind ohne Gewähr und können sich ändern.
Mehr lesen

Informationen
Marktplatz
Rubrik:
Beratung / Hilfe